NIS2 und DORA: Was ein selbstgehosteter Stack wirklich erfüllen muss
NIS2 und DORA sind keine IT-Sicherheitsgesetze im engeren Sinn — sie sind Nachweisgesetze. Wer betroffen ist, muss nicht nur sicher sein, sondern beweisen können, dass er es systematisch ist. Das ändert, was ein Stack leisten muss.
Wer überhaupt betroffen ist
- NIS2 gilt ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Umsatz in vielen Sektoren — Energie, Gesundheitswesen, Transport, digitale Dienste, öffentliche Verwaltung, und Produktion. Für viele Mittelständler erstmals prüfbar.
- DORA trifft Finanzdienstleister und ihre IT-Dienstleister — auch nicht-finanzielle Teilnehmer, die kritische Dienste liefern.
- Beide nehmen die Geschäftsleitung in die Pflicht — Selbstvorwurf und Bußgelder richten sich ans C-Level, nicht an die IT-Abteilung.
Die vier Anforderungen, die wirklich zählen
- Risikomanagement: Eine aktuelle Bestandsaufnahme (Assets, Abhängigkeiten, Zulieferer). Kein Excel-Schattenverzeichnis.
- Meldepflichten: Erhebliche Vorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden (NIS2) bzw. nach festem Stufenplan (DORA) gemeldet werden — das braucht vorab definierte Kanäle.
- Lieferketten: Sub-Auftragnehmer werden erfasst. Ein SaaS-Anbieter ohne eigenen NIS2-Nachweis wird selbst zum Risiko.
- Kryptografie & Authentifizierung: MFA, Verschlüsselung ruhender und übertragener Daten, geordneter Schlüsselprozess.
Was der selbstgehostete Stack beisteuert
- Proxmox HA-Cluster mit Quorum und Fencing liefert Verfügbarkeit aus einer bewiesenen Architektur — kein Single Point of Failure, der bei der Risikoanalyse erklärt werden muss.
- Proxmox Backup Server mit clientseitiger Verschlüsselung, Sync-Jobs und 3-2-1-Replikation erfüllt die Wiederanforderung (Recovery) nachvollziehbar — inklusive Restore-Tests.
- CrowdSec statt fail2ban bringt eine eingriffsorientierte Erkennung mit shared Threat intelligence — und protokolliert zentral.
- Mail-Gateway mit Quarantäne und AV hält den Kommunikationskanal sauber, der meist erste Angriffsvektor ist.
Was er nicht ersetzt
On-prem löst die Hardware-Seite. NIS2/DORA verlangen aber auch Dokumentation, Meldeketten und Übungen — also Organisation, nicht Technik. Eine berechtigte Frage bei der Anbieterwahl ist nicht „ist das DORA-konform?“, sondern „kann der Anbieter seinen Teil nachweisen?“. Selbstgehostet heißt hier: der Nachweis liegt bei Ihnen — was zugleich die Kontrolle und die Pflicht ist.
Unsere Sicht
Compliance kauft man nicht als Zusatzmodul dazu. Sie entsteht aus einem Stack, der von vornherein auf Nachweisbarkeit gebaut ist — HA, Verschlüsselung, Backups, Protokollierung, Meldepfade. Wer das on-prem betreibt, hat die technische Hälfte der Pflicht unter Kontrolle. Die andere Hälfte müssen Sie organisatorisch leisten: dokumentieren, melden, üben.